Aufenthaltsverfahren nach dem Brexit für britische Staatsangehörige, die nach Spanien ziehen
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Seit Juli 2020 mussten britische Bürger / Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, teilweise dem nicht-EU-Verfahren folgen, da Spanien die 'Withdrawal Agreement' TIE 'tarjeta de identidad de extranjeros' eingeführt hat. Die TIE ist die Aufenthaltsgenehmigungskarte, die alle nicht-EU-Bürger erhalten müssen, wenn sie dauerhaft in Spanien leben. Während der Übergangsfrist und danach für diejenigen, die bereits über ein spanisches Aufenthaltszertifikat verfügen, wird eine spezielle 'Withdrawal Agreement' Karte ausgestellt. Diese 'Withdrawal Agreement' TIE-Karte bestätigt die geschützten Rechte des Inhabers als ehemaliger EU-Bürger gemäß den Bestimmungen des Austrittsabkommens.
Das Verfahren für einen britischen Bürger / Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, der zum ersten Mal eine spanische Aufenthaltsgenehmigung beantragt, ist nun vollständig dasselbe wie das für jeden anderen nicht-EU-Bürger, es besteht die Anforderung, zuerst ein Visum zu erhalten.
SPANISCHE AUFENTHALTSVISEN FÜR BRITISCHE BÜRGER UND STAATSANGEHÖRIGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS
Die Beantragung des spanischen Aufenthaltsvisums erfolgt über das Spanische Konsulat in London oder Edinburgh, je nachdem, in welchem Teil des Vereinigten Königreichs Sie leben. Es gibt einige Ausnahmen von dieser Anforderung. Wenn Sie beispielsweise einem Familienmitglied beitreten, das bereits in Spanien ansässig ist. Das Vereinigte Königreich ist in der Liste der Länder enthalten, deren Bürger keine Schengen-Touristenvisa benötigen, und Bürger dieser Länder können eine Aufenthaltsgenehmigung als 'Familienmitglied eines Ansässigen' beantragen, während sie als Tourist in Spanien sind. In allen anderen Fällen müssen Anträge auf spanische Aufenthaltsgenehmigungen gestellt werden, bevor Sie nach Spanien reisen, und sobald Sie sie gestellt haben, können Sie den Status über diese Website überprüfen.Nach Ihrer Ankunft in Spanien mit dem entsprechenden Visum (oder wenn Sie anderweitig die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung erfüllen), können Sie mit dem Antrag auf die spanische Aufenthaltserlaubnis, die TIE, beginnen. Weitere Einzelheiten zur Aufenthaltsgenehmigung für Familienmitglieder bestehender spanischer Einwohner finden Sie unter.
FAMILIENMITGLIEDER VON BEREITS IN SPANIEN ANSÄSSIGEN UK NATIONALS
Wie bereits erwähnt, kann das Recht auf spanische Aufenthaltserlaubnis auf Ehegatten oder Lebenspartner, direkte Vorfahren, Nachkommen oder Abhängige, die Teil Ihres Haushalts sind und unter 21 Jahre alt sind, ausgedehnt werden.Wenn das spanische Resident-Familienmitglied Bürger eines EU-Landes oder britischer Bürger / Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs mit geschützten Rechten gemäß dem Austrittsabkommen ist, dann kann das britische Familienmitglied, das sich ihnen anschließt, als Tourist nach Spanien reisen, muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine spanische Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Wenn das spanische Resident-Familienmitglied Bürger eines Drittstaats ist, muss die Person oder die Familienmitglieder, die sich ihnen anschließen, zunächst ein Visum für Familienzusammenführung beantragen.
In beiden Fällen muss das fördernde spanische Resident-Familienmitglied nachweisen, dass es über ausreichende Finanzmittel verfügt, um sich selbst und ihre Familie zu unterstützen und ihnen einen selbstfinanzierten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewähren.
NON-LUCRATIVE VISA FÜR SPANISCHE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
Das nicht erwerbstätige Visum für die spanische Aufenthaltsgenehmigung ist für diejenigen bestimmt, die über die Mittel verfügen, sich ohne Arbeit in Spanien zu unterstützen. Laut der Website der spanischen Botschaft gilt es für 'nicht erwerbstätige Personen (mit einer zuverlässigen, fortlaufenden Einkommensquelle und erheblichen Ersparnissen), die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten möchten'.Inhaber dieses Visums dürfen in Spanien keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Um das Visum zu erhalten, müssen sie eine private Krankenversicherung haben und nachweisen, dass sie entweder ausreichendes Kapital haben, um die Dauer ihres Aufenthalts zu finanzieren, oder ausreichendes Einkommen haben, z.B. Pensionen, Unternehmens- oder Investitionseinkommen. Die Einkommensanforderung für ein Ehepaar beträgt knapp unter €33k pro Jahr.
INVESTMENT VISA FÜR SPANISCHE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
Britische Bürger / Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs können ein spanisches Aufenthaltsvisum im Rahmen des spanischen Investitionsprogramms erhalten. Bekanntermaßen als 'Goldene Visa', ermöglicht es Investoren und ihren Familien, die die Anforderungen erfüllen, die spanische Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen in Spanien zu sichern.Die Mindestqualifikationsinvestition beträgt €500.000 in Immobilien. Größere Investitionen wie Bankeinlagen, Kauf von Aktien in einem spanischen Unternehmen oder spanische Staatsanleihen sind ebenfalls förderfähig.
Das 'Goldene Visum' für die spanische Aufenthaltserlaubnis setzt keine Mindestaufenthaltsdauer voraus und gewährt dem Inhaber auch visumfreien Zugang zu den 26 Ländern im Schengen-Raum. (Unterliegt der 90-Tage-Regel).
ARBEITSVISEN FÜR DIE SPANISCHE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, benötigt ein britischer Staatsbürger / Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs ein Angebot und einen Arbeitsvertrag von einem spanischen Arbeitgeber. Es gibt einige Ausnahmen von der Anforderung für ein spanisches Arbeitsvisum. Beispielsweise Wissenschaftler oder Lehrer, die von einer spanischen Universität oder Forschungseinrichtung eingeladen werden.UNTERNEHMERVISEN FÜR DIE SPANISCHE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
Das Visum für Unternehmer richtet sich an britische Bürger / Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die ein Unternehmen in Spanien gründen oder ihr bestehendes Geschäft nach Spanien verlagern oder erweitern möchten. Dies umfasst freiberufliche Tätigkeiten und Selbständigkeit.Ein Antragsteller für ein Unternehmervisum, der plant, auf selbständiger Basis zu arbeiten, muss nachweisen, dass sein geplantes Unternehmen in Spanien rentabel ist und dass er auch über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt, um sich selbst und seine geplante Geschäftstätigkeit bis zur Rentabilität zu finanzieren. Die Mindestanforderung der persönlichen Finanzierung beträgt etwa €13k pro Jahr. Geschäftsbetriebskosten wie Sozialversicherung werden zusätzlich berücksichtigt.